RÜTTENSCHEID - Gute Zeit.

Rampen

Brücke und Unterführung der Alfredstraße

Ausgangspunkt

Wie viele Brücken in Deutschland ist auch die Brücke, die die Alfredstraße/B224 über den Messeparkplatz P2a führt, baufällig und muss mittelfristig rehabilitiert werden.

Ein Abriss und Neubau ist nicht nur teuer, sondern würde für rund 2 Jahre die B224 blockieren. Ihr Verkehrsfluss führt mehrere Autobahnen, in Ermangelung von Umgehungen über die B224 quer durch Essen und würde sich dann viele andere, ungeeignete Wege suchen und sehr große Probleme für Essen und die Essener bewirken.

Daher wird eine Variante bevorzugt, bei der der Verkehr weiterfließen kann.

Unter die Brücke werden zwischen den jetzigen Stützen Rahmen aus Stahlbeton eingesetzt, die die gesamte Last aufnehmen werden. Damit wird die bestehende Struktur von Stützen und Tragwerk vollständig entlastet.

Die Rahmen – die wie Tunnel erscheinen - werden nacheinander eingebaut und nehmen in der Breite und Höhe Platz weg. So wird weniger Platz für die jetzt parkenden Fahrzeuge und die Unterführung, die das Schönleinviertel mit der Gregorstraße verbindet, bleiben.

 

Diese Unterführung wird aus mehreren Gründen zwangsläufig wegfallen. Zum einen soll der Fuß- und Radweg „Grugatrasse“ auf voller Länge verbreitert werden, was schon bei der jetzigen Konstruktion der Unterführung nicht möglich ist. Die dortige Engstelle der Grugatrasse führt schon jetzt zu gefährlichen Konflikten zwischen den querenden Fußgängern und Radfahrern. Durch die Breite der Rahmenkonstruktion würde kaum noch Platz für den Fuß-Radweg bleiben.

Hinzu kommt, dass die Höhe durch die Rahmenkonstruktion eingeschränkt wird, so dass die Unterführung in der jetzigen Form nicht mehr möglich sein wird.

Schon bisher gab es viele Klagen, dass die Steigung, die Breite und der Zustand der Unterführung für viele nicht zumutbar sei. Für einen Neubau wäre die jetzige Konstruktion auch ohne die Brückensanierung nicht mehr realisierbar, da sie gängigen Normen nicht genügt.

Die Brückenrehabilitation lässt somit den Bestand der jetzigen Unterführung nicht mehr zu.

Nicht zuletzt durch die jahrelange Intervention der IGR wurde erreicht, dass die Verwaltung fest zugesagt hat, eine Alternative zur jetzigen Unterführung zu errichten.

Es soll eine Rampe von der Schönleinstraße, Höhe Weyerstraße, auf die Grugatrasse geben, die ein Unterqueren der B224 erlaubt. In Fortsetzung dazu wird es eine Rampe parallel zur Gregorstraße geben, die auf der Ecke Rü/Rüttenscheider Brücke enden wird.

Ein solches Konzept wurde schon 2008 als Teil des Projektes „Grugate“ geplant. Damals war das Ziel die Anbindung des Grugaparkes an die Rü zu verbessern, wie es der Name schon ausdrückt.

Beide Rampen genügen den heutigen Normen, sind 4 m breit und haben eine Steigung von max. 6%, so dass Rollstuhl- und Rollatorfahrer sowie Senioren sie leichter als bisher nutzen können. Auch Ruheebenen werden ggf. eingerichtet.

Die Rampe von der Schönleinstraße wird nur gebaut, wenn das dort geplante Zech-Haus nicht gebaut wird, denn in dessen Planungen gibt es eine neue Verbindung von der Schönleinstraße in Form einer Brücke zur Nordseite von P1 mit einem Platz zwischen dem Zech Haus und dem Atlantic Hotel. Ferner wird es von diesem Platz aus eine entsprechende Rampe auf die P2-Ebene geben, die die gleiche Funktion haben wird, wie die beschriebene Rampe, finanzier und gebaut aber von Zech.

So ergäbe sich eine erhebliche Verbesserung in der Qualität der Wegebeziehung.

Trotzdem wird beklagt, dass der Weg von der Schönleinstraße zum Wehmenkamp verlängert wird (WAZ). Das stimmt. Allerdings wird es mehr Menschen geben, die auf die Rü oder zu den Schulen und Einrichtungen östlich der Rü wollen, als zum Wehmenkamp. Hier ist allerdings die Kirchengemeinde Str. Ludgerus nebst Seniorenwohnungen.

Um wenigstens jenen, die eine Treppe nutzen können, diesbezüglich zu helfen, wurde jetzt von Amt für Straßen und Verkehr auch noch je eine Treppe auf beiden Seiten der Alfredstraße vorgesehen.

Mehr ist bautechnische aus den beschriebenen Gründen nicht möglich. Konstruktive Vorschlägen sind willkommen. Bei einem Ortstermin, organisiert durch das Bürgerforum, wurde als Ersatz eine Bedarfsampel über die Alfredstraße gefordert. Das liegt allerdings bei der bundeseigenen Straßenverwaltung. Die Stadtverwaltung hat alle Anregungen aufgenommen und eine Prüfung zugesagt.

Ein anderes Problem ist die Frage, wie lange die Unterführung der B224 während der Bauzeiten von Brückensanierung und Zech Haus ausfallen wird. Auch hierzu hat es Diskussionen zwischen den Akteuren und Betroffenen gegeben.

Die Sanierung der Brücke soll vor dem Bau des Zech Hochhauses in 2023 erfolgen. Da die Einbringung der Stahlbetonrahmen in den Segmenten nacheinander erfolgen soll, wird eine Umleitung der Verkehrswege Grugaplatz und Grugatrasse über die jeweils nicht betroffenen Sektionen erfolgen.

Im Hinblick auf die Minimierung des Ausfalls der Unterführung wurde von der IGR vorgeschlagen, zunächst die südlichen Sektionen zu bauen und gleichzeitig die Rampen zu errichten. Dann wäre beim Einbau des Rahmens am Nordende der Brücke und dem Wegfall der bisherigen Unterführung, die neue Verbindung bereits verfügbar.

Beim Bau des Zech Hauses, der zwei Jahre dauern und in 2024 beginnen soll, wäre das allerdings nicht möglich, weil die am Haus anliegende Rampe erst nach Fertigstellung des Hauses geöffnet werden kann. Hier ist die Frage, ob eine Behelfskonstruktion oder ein Bau beider Rampen möglich wäre.

Die Diskussionen laufen noch und der hier dargestellte Stand von Oktober 2022 wird weiter optimiert.

Konstruktive Beiträge sind herzlich willkommen. Tatsache ist allerdings, dass die Rehabilitation der Brücke (die übrigens Sache der Bundes-Autobahn GmbH und nicht der Stadt ist) ebenso wie der Bau des Zech Hauses auf anderer Ebene entschieden werden und vorrangig gegenüber den geschilderten Interessen ist.

Es bleibt festzuhalten, dass die in vielen Interventionen erreichte Rampenlösung eine deutliche Verbesserung der Anbindung des Schönleinviertels und des Grugaparkes an die Rü und das östliche Rüttenscheid darstellen und dass alle möglich erscheinenden technischen Optionen auch von der Verwaltung mittlerweile zugesagt wurden.

Informationen über das Bauvorhaben Zech-Haus und das Bauvorhaben von HOPF IEG an der Rüttenscheider Brücke finden sich unter www.ruettenscheid.de/zechhaus und   www.ruettenscheid.de/ruettenscheiderbruecke   


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