RÜTTENSCHEID - Gute Zeit.

Artikel

22.01.2025

Weiteres Gerichtsurteil zur Rü

Der Klage einer Anliegerin gegen die sog. Verkehrsoptimierung der Rüttenscheider Straße ist der Richter mit einer Eilentscheidung nachgekommen. Das ist kein Urteil in der Sache, aber der Richter hebt die Regelung auf, bis ein Urteil ergehen könnte.

Ähnlich wie bei der Klage von ifm an der Huyssenallee, wird in einer Eilentscheidung, die Aufhebung aller Verkehrsbeschränkungen um den Rüttenscheider Stern angeordnet (Sperre Rüttenscheider Stern, Linksabbiegeverbot von der Klarastraße, Sperre Christophstraße). Die Schilder wurden daher heute demontiert, und die Stadt wird Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

In dem sehr juristischen Text der Entscheidung geht der Richter nicht nur auf formale Mängel der Begründung der Verkehrsbeschränkungen ein, sondern teilt in der Sache alle Argumente, die die Gegner in der Diskussion der letzten Zeit vorgebracht haben.

- Es besteht und bestand keine Unfallhäufigkeit und keine nachweisbare Gefährdung des Radverkehrs.

- Es wird nicht belegt, dass die Maßnahmen einen Nutzen für die Verkehrssicherheit haben. (Die Behinderungen des Radverkehrs durch den unnötig erzeugten Abbiegeverkehr lassen eher das Gegenteil vermuten.)

- Es wird bemängelt, dass nicht andere Maßnahmen, z.B. im Bereich des Lieferverkehrs, ergriffen wurden. (Lange genug wurden sie vorgeschlagen.)

- Es wird bemängelt, dass es keine hinreichende Abwägung mit den Interessen der direkten Anlieger gibt.

- Ausdrücklich wird auch auf die Verdrängung des Verkehrs in die Nebenstraßen hingewiesen und statische Effekte (Verdrängung der Probleme in die Nebenstraßen) als nicht hinreichend gesehen.

Die Argumente beziehen sich also nicht auf die Konzeption dieser speziellen Verkehrsregelung, sondern auf die grundsätzliche Idee.

So wurden die Sperren an Stern und Christophstraße also einstweilen entfernt, und die Einzelhändler und Gastronomen hoffen, dass die in erheblicher Zahl ausgeblieben Kunden wiederkommen werden. Umfragen der IHK haben bei vielen Einzelhändlern deutliche Einbußen dokumentiert. Aber die Rü wurde allein unter verkehrstechnischen Gesichtspunkten betrachtet.

Das Urteil bleibt jetzt abzuwarten. Die Stadt erhofft sich damit auch Klarheit über die Gestaltungsmöglichkeiten.

Die bestehen bleibenden Verkehrszeichen sind natürlich einzuhalten.

Trotzdem bleibt die Aufgabe, unnötigen Autoverkehr und Hindernisse auf der Rü zu vermeiden. Daher hoffen alle, dass die vielen praktischen Vorschläge, die seit vielen Jahren, z.B. im Bereich des Lieferverkehrs, gemacht wurden, endlich aufgegriffen werden.

https://www.essen.de/meldungen/pressemeldung_1550410.de.html


Zurück